Informationen

Eine schematische Darstellung des Antragsverfahrens sowie aktuelle Antragsfristen können Sie den nachfolgenden Dateien entnehmen:

Antragsweg
Termine und Fristen

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative Niedersachsen werden dem Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen für die Jahre 2015 bis 2024 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 4,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem virtuellen Budget sollen regional bedeutsame Projekte anteilig gefördert werden. Förderschwerpunkte der Richtlinie "Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse" sind Maßnahmen zur Verbesserung regionaler Strukturen zur Fachkräftesicherung, Qualifizierung von Arbeitssuchenden und Weiterbildung von Beschäftigten.

Möchten Sie sich beim Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen um Fördermittel bewerben, unterstützt dabei die Geschäftsstelle. In einer Erstberatung prüfen wir mit Ihnen zunächst die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihrer Projektidee. Dafür benötigen wir eine aussagekräftige Kurzskizze. Inhaltlich soll die Projektidee zu einem der Schwerpunkte der regionalen Fachkräftestrategie passen. Bei einer grundsätzlichen Förderfähigkeit innerhalb der Richtlinie unterstützen wir Sie auch im weiteren Antragsverfahren. Ist eine Förderung über das Fachkräftebündnis nicht möglich, beraten wir zu alternativen Fördermöglichkeiten.

Die Genehmigung der Projektanträge erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Werden alle formalen Anforderungen der Richtlinie erfüllt, erhalten Sie die Möglichkeit eine Kurzskizze Ihrer Projektidee im Steuerkreis des Fachkräftebündnisses SüdOstNiedersachsen vorzustellen. Dort bewerten die Bündnispartner Ihre inhaltlichen Ausführungen sowie die regionale Bedeutsamkeit des Projektes. Wird Ihnen eine Empfehlung zur Erstellung eines Langantrages ausgesprochen, erfolgt nach dessen Fertigstellung eine weitere Präsentation im Steuerkreis. Erhält der Langantrag eine positive Stellungnahme, wird der Antrag durch den Projektträger bei der NBank eingereicht.

Da es sich um ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziertes Förderprogramm des Landes handelt, ist die NBank offizielle Bewilligungsbehörde. Ihren Antrag und alle benötigten Anlagen übermitteln Sie der NBank zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal. Erst im Anschluss daran müssen alle geforderten Unterlagen in der entsprechenden Form per Post an die NBank verschickt werden. Weitere Informationen sowie eine umfassende Hilfestellung zum Kundenportal liefert der Internetauftritt der NBank. Gerne unterstützen wir bei der Nutzung des Kundenportals.

Ergänzend zu den Beratungsleistungen der Geschäftsstelle des Fachkräftebündnisses SüdOstNiedersachsen bietet auch die NBank die Möglichkeit einer einmaligen persönlichen Beratung an. Hierzu muss der NBank bereits im Vorfeld des Beratungsgespräches ein erster Entwurf des Langantrages übermittelt werden. Weiterhin sollten Sie bei der Terminabsprache bedenken, dass kurzfristige Terminvergaben nicht möglich sind. Es sollten mindestens vier Wochen Vorlaufzeit eingeplant werden.

Eine schematische Darstellung des Antragsverfahrens, der aktuelle Antragsfristen sowie der Schwerpunkte der regionalen Fachkräftestrategie können Sie den nachfolgenden Grafiken entnehmen.